Sachantrag Gewässer und Grabenpflege VG Bodenheim
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der VG Bodenheim stellt folgenden Antrag:
Die Verbandsgemeindeleitung wird gebeten, das erarbeitete Pflegekonzept und die rechtlichen Rahmenbedingungen über die Gewässer- und Grabenpflege im Umweltausschuss vorzustellen.
Als Themen des Informationsaustausches werden vorgeschlagen:
- Notwendigkeit und Turnus des Räumens (z. B. 5- oder 10-jährig).
- Art und Umfang der Mahd, insbesondere ob halbseitig, abschnittsweise, selektiv oder zeitlich gestaffelt gemäht werden sollte.
- Abschnitte, in denen nur im unteren Bereich gemäht oder mindestens 1/3 der Böschung ausgespart werden soll.
- Vorgehen beim Mäh- und Räumgut: Dauer der Zwischenlagerung, Weiterverwendung oder fachgerechte Entsorgung.
- Abschnitte, in denen die regelmäßige Unterhaltung eingestellt oder reduziert werden kann (z. B. ökologisch besonders wertvolle oder dauerhaft wasserführende Bereiche).
- Weitergehende ökologische und wasserwirtschaftliche Optimierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Unterhaltung umgesetzt werden können, wie:
- Anlage von Wildblumen- und Kräutersäumen,
- naturnahe Aufweitungen oder Sedimentrückhaltebereiche,
- ökologische Verbesserung der Durchgängigkeit (Rückbau kleiner Abstürze),
- Entrohrungen oder Renaturierungsmaßnahmen,
- Optimierung von Pflegeabschnitten zur Förderung des Biotopverbunds.
Begründung:
Das Gewässer- und Grabensystem im Gebiet der Verbandsgemeinde Bodenheim umfasst ca. 54 km. Für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung (Spatzenbach, Kapellengraben, Eichelsbach und Flügelsbach) ist die Verbandsgemeinde zuständig. Die Gräben stehen überwiegend im Eigentum der Ortsgemeinden. Die Beauftragung der Unterhaltung und Pflege erfolgt jedoch durch die Verbandsgemeinde.
Die Pflege der Gewässer, Gräben und Rückhaltebecken ist für Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden mit hohen jährlichen Kosten verbunden. Dabei fehlt es an einem Gesamtkonzept. Dies führt dazu, dass einzelne Abschnitte teilweise stark überwuchert sind und dass bei Starkregenereignissen Probleme auftreten können.[1]
Darüber hinaus haben Gewässer und Gräben unter bestimmten Voraussetzungen (zeitweise oder dauerhafte Wasserführung, naturnahe Ausprägung von Sohle, Ufer und Vegetation, Pufferstreifen mit entsprechender Pflege, ökologisch orientierte Unterhaltung) eine eigenständige Rolle als Lebensraum und/oder wichtiger Bestandteile des Biotopverbundes sein. Die Biotopverbundfunktion (Verbindungselemente oder Ausbreitungsbänder zwischen eigenständigen Lebensräumen) steht insbesondere in ansonsten strukturarmen Landschaften im Vordergrund.[2]
Um ihrer Entwässerungsfunktion insbesondere bei Starkregenereignissen gerecht zu werden und um ihre Rolle als Lebensraum zu stärken, empfiehlt sich unbedingt die Aufstellung eines Unterhaltungskonzeptes für die Gewässer und Gräben.[3]
[1] Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim, Maßnahmenkatalog Nackenheim, Nr. [15], „Graben N 6 entlang des Wirtschaftsweges nördlich der Straße „Am Weiher“ (parallel),
gilt auch für andere Abzugsgräben / Leitgräben“ „Der Graben entlang des Wirtschaftsweges nördlich der Straße „Am Weiher“ (parallel) ist zum Zeitpunkt der Begehung sehr stark bewachsen. Die Grabensohle und -böschung sind mit einer Schicht von Pflanzen bedeckt und dadurch nicht mehr sichtbar. Durch den starken Bewuchs wird die Abflussleistung des Grabens herabgesetzt.“
Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim, Maßnahmenkatalog Harxheim, Nr. [3] „Westlicher Graben H 6 zum Rückhaltebecken“ „Der zum Rückhaltebecken (Nr. [2]) führende Graben H 6 weist einen sehr starken Bewuchs der Grabensohle und der Grabenböschungen auf. Dadurch wird das abflusswirksame Grabenprofil deutlich reduziert.“
Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim, Maßnahmenkatalog Lörzweiler, Nr. [1] „Südlicher Graben“ „Da der Graben zum Zeitpunkt der Ortsbegehung (04.09.2020) stark bewachsen war, kann nicht die vollständige Abflussleistung des Grabens erzielt werden. Im daraus folgendem Versagensfall ist ein Oberflächenabfluss zur Ortsgemeinde Lörzweiler gemäß der Geländegeometrie nicht auszuschließen.“
[2] Arbeitshilfe Unterhalt von Gräben, Bayrisches Landesamt, Stand April 2015, S. 12, Heft 55 des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) „Unterhaltung und Pflege von Gräben“, 1999, S. 8 ff.
[3] Arbeitshilfe Unterhalt von Gräben, Bayrisches Landesamt, Stand April 2015, S. 16, aber auch Wasserverbandstag e. V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt, S. 28 ff.




