Unterhaltung und Pflege der natürlichen Gewässer III. Ordnung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der VG Bodenheim stellt folgenden Antrag:

Einbindung des Umweltausschusses und des Verbandsgemeinderates in die
Unterhaltung und Pflege der natürlichen Gewässer III. Ordnung (§ 67 Abs. 1 Nr. 7 GemO RP
i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 3 LWG RP

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt:

  1. Die Gewässerpflege und -unterhaltung der natürlichen Gewässer III. Ordnung wird künftig nicht mehr ausschließlich als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt.
  2. Dem Umweltausschuss sind im Rahmen der Haushaltsberatungen die geplanten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung für das jeweilige Haushaltsjahr darzustellen.
  3. Der Umweltausschuss führt einmal jährlich eine Begehung der natürlichen Gewässer III. Ordnung im Gebiet der Verbandsgemeinde durch.
  4. Dem Umweltausschuss sind einmal jährlich die durchgeführten sowie die für das laufende Jahr noch vorgesehenen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung vorzulegen.

 

Begründung

Die Unterhaltung der natürlichen Gewässer III. Ordnung ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 LWG RP eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde. Sie stellt keine singuläre Einzelmaßnahme dar, sondern eine dauerhaft wiederkehrende Aufgabe mit kontinuierlichem Haushaltsvolumen sowie erheblicher wasserwirtschaftlicher, ökologischer und klimaanpassungsrelevanter Bedeutung.

Seit 2017 wird die Gewässerunterhaltung organisatorisch als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt, ohne eine regelmäßige strukturelle Beratung im Umweltausschuss oder im Verbandsgemeinderat. Der Umweltausschuss hat sich zuletzt 2016 inhaltlich mit dem Thema befasst; eine Einberufung erfolgte zuletzt 2018.

Diese fehlende strukturelle Einbindung wird der Bedeutung der Aufgabe nicht gerecht.

Gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 7 GemO RP entscheidet der Verbandsgemeinderat in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Die Organisation, Priorisierung und finanzielle Ausgestaltung einer dauerhaften Pflichtaufgabe mit wiederkehrendem Haushaltsvolumen erfüllt dieses Kriterium.

Die Darstellung der geplanten Maßnahmen im Umweltausschuss stellt sicher, dass Prioritätensetzungen, Mittelansätze und fachliche Zielsetzungen transparent beraten und politisch verantwortet werden.

Ziel des Antrags ist keine operative Einzelfallsteuerung, sondern die strukturelle Einbindung dieser Daueraufgabe in die regelmäßige Beratung und fachliche Begleitung durch den Umweltausschuss sowie die haushaltsrechtliche Verantwortung des Verbandsgemeinderates.

Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Starkregenereignisse können Defizite in der Gewässerunterhaltung erhebliche ökologische und finanzielle Folgen nach sich ziehen. Eine transparente Priorisierung, regelmäßige Befassung und nachvollziehbare Maßnahmenplanung dienen daher sowohl der Risikovorsorge als auch der politischen Verantwortung.

 

 

gez. Dr. Sarah Frey-Gruber

Stellv. Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN VG-Rat