Anträge & Anfragen

Anträge & Anfragen

Liebe Bodenheimerinnen, Bodenheimer und Interessierte,

uns liegt viel daran, auch nach dem Wahlkampf sichtbar zu bleiben! Auf der folgenden Seite findet ihr daher eine Übersicht über unsere Anträge und Anfragen im Gemeinderat Bodenheim.
Unser Themen im Wahlprogramm waren nicht nur leere Versprechungen – wir setzen sie Schritt für Schritt um!

Sollten zu den Anträgen und Anfragen Anregungen, Fragen, Ergänzungen bestehen, gebt uns gern unter info@gruene-vg-bodenheim.de Rückmeldung.

Übersicht

Antrag zur Umsetzung des Förderprogramms der KfW: “NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen”

Bodenheim, 11.09.2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

wie bereits den anderen Fraktionen am 06.09.2024 zur Kenntnis vorgelegt und mit dem Bürgermeister/VG-Verwaltung vorbersprochen, reicht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat Bodenheim folgenden Antrag ein:

Die Verwaltung der Gemeinde Bodenheim wird beauftragt, das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) “NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen” in der Gemeinde Bodenheim umzusetzen. Ziel des Antrags ist es, den ersten Teilbereich (A) des Förderprogramms, die Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement, in Bodenheim zu realisieren.

Das Förderprogramm bietet einen Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wodurch die Gemeinde Bodenheim eine erhebliche finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen erhält.

Folgende Schritte sind im Rahmen des Teilbereichs (A) umzusetzen:

  1. Erstellung von Pflegekonzepten und -plänen (A.1):
    Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten und unter Einbeziehung der lokalen Gegebenheiten, Pflegekonzepte und -pläne für die gemeindeeigenen Grünflächen zu entwickeln. Diese Konzepte sollen nachhaltige, naturnahe Pflegepraktiken fördern und den Erhalt der Artenvielfalt sicherstellen.
  2. Beschaffung von technischer Ausstattung (A.2):
    Die Verwaltung soll die notwendigen Schritte einleiten, um geeignete technische Ausrüstung zu beschaffen, die für die Pflege und Bewirtschaftung der Grünflächen nach den neu erstellten Pflegekonzepten notwendig ist.
  3. Anlage- und Aufwertungsmaßnahmen von Grünflächen (A.3):
    Die Gemeinde soll Maßnahmen zur Anlage neuer (z.B. durch Entsiegelung) sowie zur Aufwertung bestehender Grünflächen durchführen.
  4. Aus- und Weiterbildung des Personals (A.4):
    Um eine qualifizierte Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten, soll die Verwaltung Schulungs- und Weiterbildungsprogramme für das Personal der Gemeinde anbieten. Diese sollen sich insbesondere auf naturnahes Grünflächenmanagement und den Einsatz der neu beschafften technischen Ausstattung konzentrieren.

Begründung
Der Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Naturnahes Grünflächen-management trägt nicht nur zum Erhalt der Biodiversität bei, sondern auch zur Verbesserung des lokalen Klimas, zur Reduzierung von Hitzeinseln in der Gemeinde und zur Erhöhung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Die finanzielle Unterstützung durch das KfW-Förderprogramm “NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen” ermöglicht es der Gemeinde Bodenheim, diese Ziele auf nachhaltige Weise zu verfolgen und gleichzeitig die kommunalen Finanzen zu entlasten.

Wir bitten um die Zustimmung des Gemeinderats zu diesem Antrag und um eine zügige Umsetzung der genannten Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Richterich
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OG Bodenheim

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Antrag Verbesserung der ökologischen Gestaltung und des Mikroklimas der im Rahmen der Ortskernsanierung neu gestalteten Straßen.

Bodenheim, 11.09.2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Gemeinderat Bodenheim stellt hiermit folgenden Antrag:

1. Vergrößerung und naturnahe Bepflanzung der Randflächen
Die Randflächen der neugestalteten Straßen (Mainzer-Pfort-Straße, Mainzer Straße, Rathausstraße, Zwerchgasse und Gaustraße) sollen entsiegelt und somit vergrößert werden. Die aktuell nur mit einzelnen Pflanzen versehenen Flächen sind in ökologisch wertvolle, kleine Grünflächen umzuwandeln. Dabei ist zu prüfen, ob eine Bepflanzung möglich ist, die Schatten spendet und somit zur weiteren Verbesserung des Mikroklimas beiträgt.

  1. Überarbeitung der Pflanzkübel
    Die vorhandenen Pflanzkübel in den genannten Bereichen sollen mit einer neuen, naturnahen und ökologischen Bepflanzung versehen werden. Dabei ist zu prüfen, ob eine Bepflanzung möglich ist, die Schatten spendet und somit zur weiteren Verbesserung des Mikroklimas beiträgt. Dies könnte durch die Verwendung von Sträuchern, kleinen Bäumen oder großwüchsigen Stauden erfolgen.
  2. Berücksichtigung von Baumscheiben in der Gaustraße
    In der aktuell sanierten Gaustraße sollen Baumscheiben vorgesehen werden, um zukünftig schattenspendende Bäume pflanzen zu können. Diese Maßnahme ist angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der damit verbundenen steigenden Temperaturen von besonderer Bedeutung. Schattige Bereiche tragen erheblich zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger bei und verbessern die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
  3. Installation von Bänken
    Zusätzlich schlagen wir vor, in den genannten Straßen zu prüfen, ob schattige Plätze für die Installation von Bänken für ältere Mitbürger geschaffen werden können. Diese Maßnahme würde die Aufenthaltsqualität insbesondere für ältere Menschen verbessern, die auf Ruhemöglichkeiten angewiesen sind.

Begründung
Die vorgenannten Maßnahmen tragen wesentlich zur Förderung der Biodiversität, zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Erhöhung der Lebensqualität in Bodenheim bei. Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels sind solche ökologischen Anpassungen im öffentlichen Raum von großer Bedeutung. Wir bitten den Gemeinderat, diesem Antrag zuzustimmen und die vorgeschlagenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Richterich
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OG Bodenheim

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Antrag Gemeinsame Selbstverpflichtung für Wahlwerbung in Wahlkampfzeiten

Bodenheim, 11.09.2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, dass sich alle im Ortsgemeinderat vertretenen Parteien verpflichten, Wahlplakate während der Wahlkampfzeiten in Bodenheim nur an zentralen und miteinander und mit der Verwaltung abgesprochenen Orten aufzuhängen.

Begründung:

  1. Rückmeldung der Bevölkerung: In der Wahlkampfzeiten gab es Rückmeldungen aus der Bevölkerung, dass die übermäßige Anzahl an Wahlplakaten das Ortsbild beeinträchtigt.
  2. Erhöhte Akzeptanz: Eine Reduzierung und Zentralisierung der Plakate erhöht die Akzeptanz für den Wahlkampf in der Bevölkerung, da die Bürgerinnen und Bürger sich nicht mehr durch die übermäßige Plakatierung gestört fühlen.
  3. Kosteneinsparung: Durch die Beschränkung auf zentrale Orte können die Parteien Geld sparen, das für andere Zwecke sinnvoller aufgewendet werden kann.
  4. Umweltverschmutzung und Ressourcenverschwendung: Die Produktion und Anbringung der zahlreichen Wahlplakate führen zu erheblicher Umweltbelastung. Wahlplakate erfordern oft den Einsatz von Kunststoffmaterialien und erzeugen eine erhebliche Menge an Müll.
  5. Gleichbehandlung der Parteien: Durch die Festlegung einer begrenzten Anzahl von Plakatierungsorten wird sichergestellt, dass alle Parteien die gleichen Chancen und die gleiche Sichtbarkeit erhalten, was zu einem faireren Wahlkampf beiträgt.

Lösungsvorschlag:

  • Wahlplakate der Parteien dürfen nur an zentralen Orten aufgehängt werden. Die Gemeindeverwaltung legt in Zusammenarbeit mit den Parteien eine begrenzte Anzahl von zentralen Plakatierungsorten fest, die für alle Parteien zugänglich sind.
  • Diese Orte sollten so ausgewählt werden, dass sie eine hohe Sichtbarkeit bieten, leicht zugänglich sind und regelmäßig frequentiert werden.
  • Durch die Zentralisierung wird es zudem ermöglicht, auch Plakate mit mehr Inhalten (beispielsweise detailliertere Wahlprogramme) auf den Plakaten zu veröffentlichen.
  • Diese zentralen Orte bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich gebündelt und übersichtlich über die verschiedenen Parteien und deren Programme zu informieren.
  • Jede Partei erhält die Möglichkeit, eine vorher miteinander vereinbarte, für alle gleiche Zahl an Plakaten in einheitlichen Formaten aufzuhängen, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
  • Die Parteien verzichten auf Hohlkammerplakate, für deren Produktion Polypropylen verarbeitet wird. Parteien, die bereits anderweitig auf die Produktion von Hohlkammerplakaten verpflichtet sind, verpflichten sich zugleich, das Polypropylen im Nachgang zur Wahl dem Recycling zuzuführen.
  • Diese Regelung gilt für alle Wahlkämpfe einschließlich der Bundestagswahl.
  • Nicht in dem Gemeinderat vertretende Parteien, werden über diese Vereinbarung informiert mit der Bitte um Beteiligung.

Ausnahmen: Es handelt sich bei diesem Beschluss auf Grund des Vorrangs Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG um eine Selbstverpflichtung der Bodenheimer Parteien. Das Aufstellen von Wahlsichtwerbung kann nur unter engen Voraussetzungen rechtlich beschränkt oder verboten werden. Parteien, die nicht dem Gemeinderat angehören und neu im Ort auftreten, fühlen sich an diese Regelung ggf. nicht gebunden bzw. können von der Regelung aufgrund der Gesetzeslage abweichen. Die in Bodenheim bisher auftretenden Parteien fühlen sich an den Beschluss gebunden. Der Beschluss wird in geeigneter Form veröffentlicht.

Beschluss:
Die im Gemeinderat Bodenheim vertretenen Parteien mögen beschließen, dass ab sofort Wahlplakate nur noch an zentralen Orten, die mit der Verwaltung abgestimmt werden, aufgehängt werden, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Nach der ersten anstehenden Wahl (bspw. Bundestagswahl 2025) wird dieser Beschluss erneut im Gemeinderat aufgerufen und geprüft, ob Anpassungen erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Richterich

Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OG Bodenheim

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Anfrage zur Nachpflanzung von Bäumen gemäß Gemeinderatsbeschluss von 1981

Bodenheim, 22.08.2024

Sehr geehrter Herr Mutzke,

im Gemeinderatsbeschluss von 1981 wurde festgelegt, dass für jeden gefällten Baum vier Gehölze nachgepflanzt werden müssen. Sowohl die SPD- als auch die CDU-Fraktionen haben bereits im Jahr 2021 diesbezüglich entsprechende Anfragen und Anträge eingebracht.

Die aktuelle Situation der fehlenden Nachpflanzung von Bäumen, insbesondere in Zeiten des Klimawandels, stellt eine existenzielle Bedrohung für unsere Gemeinde dar. Wir können es uns nicht leisten, auf die dringend notwendige Nachpflanzung zu verzichten.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, die im Anhang beigefügten Fragen bis zum 30.09.2024 durch die Verwaltung der Verbandsgemeinde beantworten zu lassen.

Für Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Richterich
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OG Bodenheim


Anhang

Baumbestände:

  1. Wie viele Bäume wurden seit 1981 gefällt und wie viele Nachpflanzungen erfolgten seitdem?
    • Was ist geplant, um das Delta zwischen den gefällten Bäumen und den notwendigen Nachpflanzungen (vier Nachpflanzungen pro gefälltem Baum) auszugleichen?
  2. Wurde der Gemeinderatsbeschluss von 2023 zur Nachpflanzung von 60 Bäumen bereits vollständig umgesetzt? Wie viele dieser Nachpflanzungen stehen noch aus, und bis wann werden diese erfolgen?
  3. Welche Standorte sind für zukünftige Nachpflanzungen vorgesehen? Wurden hierbei auch Ausgleichsflächen oder Bereiche außerhalb des Siedlungsgebietes in Betracht gezogen?
  4. Wurde der Einsatz von Wurzelschutzfolien oder ähnlichen Maßnahmen in Kombination mit heimischen Flachwurzlern geprüft, um die Beeinträchtigung von Versorgungsleitungen zu minimieren?
  5. Wann wird die Vervollständigung des Baumkatasters, einschließlich der Gehölze außerhalb des Siedlungsraumes, abgeschlossen sein?
  6. Wo in der Gemarkung befinden sich Bäume mit besonderem Schutzstatus gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)?
  7. Wann erfolgt die Nachpflanzung der beiden fehlenden Bäume auf der Ausgleichsfläche Katzenäcker?
  8. Der gefällte Baum am Spielplatz an der Reithalle befand sich unmittelbar hinter einer Garage. Ist an dieser Stelle eine Nachpflanzung geplant, da hier kaum mit Beeinträchtigungen für die Anwohner zu rechnen ist?
  9. Wir bitten um quartalsweisen Sachstandsbericht zum Thema durch die Abteilung „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“ der VG im Gemeinderat Bodenheim als festen, wiederkehrenden Tagesordnungspunkt.
  10. Wir bitten um die quartalsweise Übersendung des Auszugs des Baumkatasters als Export (bspw. im Shape-Format)
  11. Wir bitten ebenso um eine Übersicht der vorhandenen Ausgleichsflächen als auch der gemeindeeigenen Grünflächen.

Sonstiges:

  1. Wir beantragen zudem die Wiederaufstellung eines Gewässerpflegeplans.
  2. Bis wann ist mit der Erstellung eines Lageplans der Gewässer, einschließlich Rückhaltebecken, Durchlässen, Einläufen, Pumpwerken etc., zu rechnen?

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