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Ihr wollt unsere Arbeit vor Ort in der Verbandsgemeinde Bodenheim unterstützen?

Dafür gibt es viele Möglichkeiten:

  • Wir freuen uns, wenn ihr uns bei unserem monatlichen Treffen besuchen kommt. Diskutiert mit uns, lasst uns überlegen, wie wir unseren Ort voranbringen können.
  • Ihr wollt einfach mal mit anpacken? Insbesondere in Zeiten von Wahlkampfzeiten ist jede helfende Hand herzlich Willkommen. Ob Plakatierung, Pendler- oder Haustürwahlkampf, Veranstaltung uvm. Lust? Meldet euch unter: info@gruene-vg-bodenheim.de
  • Keine Zeit aber ihr wollt uns dennoch helfen? Dann freuen wir uns über eine Spende oder Mitgliedschaft bei den Grünen!

Spende für die Grünen der Verbandsgemeinde Bodenheim

Mit eurer Spende leistet ihr einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung unserer Aktionen vor Ort.

Damit wir euch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausstellen können, gebt bitte im Verwendungszweck „Spende“, Euren Namen und Eure Anschrift an. Weitere Informationen zu Spenden und Steuern findet Ihr am Ende dieser Seite. Spenden bis 200 Euro werden vom Finanzamt ohne Spendenbescheinigung in der Steuererklärung akzeptiert.

Das Bankkonto der Grünen der VG Bodenheim lautet:
Volksbank Darmstadt Mainz

Zahlungsempfänger: Bündnis 90/DIE Grünen Ortsverband VG Bodenheim
IBAN: DE77 5519 0000 0823 5160 18
BIC: MVBMDE55XXX

Oder einfach den angezeigten QR Code mit deiner Banking-App scannen, Betrag eingeben und Gutes tun!

Mitglied werden

Den Mitgliedsantrag für die Partei Bündnis 90/ Die Grünen kannst Du ganz leicht online ausfüllen oder Dir alternativ herunterladen und per Post an die Bundesgeschäftsstelle versenden (Hinweis: Der OV VG Bodenheim ist Teil des Kreisverbands „Mainz-Bingen“):

Alternativ kannst Du auch hier unseren Mitgliedsantrag komplett herunterladen und direkt ausfüllen.

Noch Fragen?

Dann wende Dich gern jederzeit über folgendes Kontaktformular an uns:

oder per E-Mail an

info@gruene-vg-bodenheim.de

Grüner Spenden-Kodex

Laut Parteiengesetz müssen Parteien mindestens 50 Prozent ihrer Einnahmen selbst erwirtschaften. Die Grünen finanzieren sogar mehr als 50 Prozent selbst – vor allem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Doch nicht jede Spende können, wollten und werden wir annehmen. Wir haben uns mit dem grünen Spenden-Kodex Regeln gesetzt, die auf dem Parteiengesetz fußen und darüber hinausgehen. Du willst mehr erfahren klicke hier

Datenschutz-Hinweis

Mit dem Klick auf „Jetzt spenden“ stimme ich zu, dass meine personenbezogenen Daten – wie in der Datenschutzerklärung beschrieben – zur Beantwortung der Anfrage bearbeitet werden. Diese Einwiligung kann ich jederzeit widerrufen.

Selbstverständlich!

Spenden werden von uns vertraulich behandelt.

Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht.

Spenden, die über den Betrag hinausgehen, welcher für ein Projekt benötigt wird, fließen in unsere allgemeine, politische Arbeit mit ein.

Die Spenderinnen und Spender erhalten am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher. In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, bei Beträgen über 10.000 EUR unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders. Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

» Spenden und Steuern: Steuerinformationen

Grüner Spenden-Kodex

Laut Parteiengesetz müssen Parteien mindestens 50 Prozent ihrer Einnahmen selbst erwirtschaften. Die Grünen finanzieren sogar mehr als 50 Prozent selbst – vor allem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Doch nicht jede Spende können, wollten und werden wir annehmen. Wir haben uns mit dem grünen Spenden-Kodex Regeln gesetzt, die auf dem Parteiengesetz fußen und darüber hinausgehen. Du willst mehr erfahren klicke hier

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Die Spenderinnen und Spender erhalten am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher. In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, bei Beträgen über 10.000 EUR unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders. Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

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